Staubwischer

Unsere Preise

Damit Sie wissen, womit Sie rechnen müssen, erhalten Sie hier die aktuellen Preise für unsere Dienstleistungen.


Wir stellen Ihnen für jede volle Dienstleistungsstunde min. 29,75€ in Rechnung.
Für angefangene 15 Minuten berechnen wir Ihnen 7,43€.


Die angegebenen Preise sind Endverbraucherpreise (inkl. der Gesetzlichen MwSt.).


Reinigungsmittel werden entweder von Ihnen gestellt oder auf Wunsch (gegen Berechnung) von uns besorgt.


Rechnung:

Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt per monatlicher Rechnung. Die Rechnung ist nach Erhalt innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu begleichen.


Steuern:

Steuerzahler können die Kosten für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich absetzen.


Laut Einkommensteuergesetz:

§ 35a Steuererrmäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahen Dienstleistungen


(1) Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne von § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch handelt, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 510 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de

Haushaltsnahe Tätigkeiten sind beispielsweise die Zubereitung von Mahlzeiten, die Reinigung der Wohnung oder die Betreuung von Kindern.
Steuerlich begünstigt sei nicht nur die Beschäftigung einer eigenen Haushaltshilfe sondern auch die Beauftragung einer Dienstleistungsagentur oder eines selbstständigen Gärtners. Kosten für die Erteilung von Sprachunterricht oder die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sind nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar.


Weiterführende Informationen finden Sie hier
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